Tätigkeitsspektrum
Informieren Sie sich über unser Leistungsspektrum im Notarbereich.
Erbrecht
Die Beratung und Gestaltung von Testamenten durch Notare hilft den beteiligten Personen, ihren Willen in einen rechtlich umsetzbaren Rahmen zu bringen. Ein notarielles Testament kann einen Erbschein zum Nachweis der Erbfolge im Rechtsverkehr ersetzen und daher die Kosten eines Erbscheinverfahrens für die Erben entfallen lassen.
Die Beratung des Notars zu Pflichtteilsrechten gehört dabei ebenso zum Beratungsspektrum des Notars wie auch familien- oder vorsorgerechtliche Implikationen.
Familienrecht
Im Familienrecht beraten und beurkunden Notare z.B. Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen bis hin zu sogenannten Güterstandsschaukeln. Aber auch bei Adoptionen und Sorgerechtserklärungen beraten und beurkunden Notare.
Grundstücksrecht
In Folge der Beurkundungspflicht vieler grundstücksrechtlicher Verträge und Erklärungen sowie die Formerfordernisse des Grundbuchamtes stellt das Grundstücksrecht ein großer Schwerpunkt der Tätigkeit vieler Notare dar.
Einige Grundbuchämter in Deutschland haben sich auch bereits dem elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen, so dass Notare hierbei eine Wichtige Schnittstelle zwischen den Unternehmen und Bürgern und den Registern darstellen.
Das Grundstücksrecht selbst beinhaltet die Erklärungen und Verträge über Grundstücke, Erbbaurechte und Wohnungs- und Teileigentumsanlagen. Auch die Beurkundung oder Beglaubigung von Grundschulden und Hypotheken sowie weitere Grundstücksbelastungen wie etwa Dienstbarkeiten und Reallasten.
Bei Übergabeverträgen sorgt der Notar für eine ausgewogene Absicherung der Vertragsparteien. Bei Grundstücksentwicklungen helfen Notare Investoren und Grundstückseigentümern bei der Absicherung ihrer Interessen und ermöglichen somit ausgeglichene Vertragsgestaltungen zur Entwicklung von Wohn- oder Gewerberaum.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Im Handels- und Gesellschaftsrecht sind Notare insbesondere zuständig für die Gestaltung von Gesellschafterbeschlüssen, Erstellung und Änderung von Gesellschaftsverträgen und, soweit notwendig, Handelsregisteranmeldungen für alle Gesellschaftsformen.
Handelsregisteranmeldungen werden von Notaren in elektronischer Form beim Handelsregister eingereicht. Aber auch die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern im Wege einer Mediation oder sonstigen außergerichtlichen Streitbeilegung gehört zu den grundsätzlichen Aufgaben der Notare als Bestandteil der vorbeugenden Rechtspflege.
Bei Umwandlungen führen Notare komplexe Umstrukturierungen von Unternehmen oder Unternehmensgruppen durch, die organisatorische wie auch wirtschaftliche Neuaufstellungen ermöglichen. Auch wenn ein Notar in aller Regel nicht steuerrechtlich berät, beachtet er die steuerrechtlichen Implikationen, um eine effektive Zusammenarbeit mit dem Berufsstand der Steuerberater zu gewährleisten.
Vorsorgerecht
Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen helfen den betroffenen Personen dabei, dass ihr Wille auch dann zur Geltung kommt, wenn sie ihn nicht mehr zum Ausdruck bringen können und vermeiden die Einrichtung einer Betreuung.

